Stammdaten: Noch Platz im Pool

Mittwoch, 03. Dezember 2014
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Ab dem 13. Dezember gelten die Vorschriften der neuen LebensmittelInformationsverordnung. Nicht alle Food-Hersteller werden bis dahin die notwendigen Daten und Informationen bereitgestellt haben.

Die Änderung der Etiketten auf ihren Produkten war für die Hersteller eine kostspielige Sache. Die rechtliche Prüfung der Inhalte und der Etiketten-Druck brachten einigen Aufwand mit sich. Dennoch kann die Branche nach Einschätzung von GS1 Germany den Stichtag weitestgehend einhalten. Anders sieht es aus bei der Bereitstellung der Daten für den Fernabsatz. Die LMIV fordert, dass der Konsument auch im Onlineshop auf die gleichen Informationen zugreifen kann wie beim Lesen der Information auf der Verpackung oder dem Etikett im Lebensmittelmarkt. Um diese Daten in allen Kanälen verfügbar, aktuell und verlässlich zu halten, bleibt den Produzenten nur, sie standardisiert und elektronisch zu bearbeiten.

Standardisiert statt manuell

Smart Data One, ein Tochterunternehmen von GS1 Germany, leistet Hilfestellung bei der Beschaffung, Ergänzung und Qualitätskontrolle der Daten. Die technische Infrastruktur bietet der Datenpool von 1WorldSync. Die Füllhöhe dieses Datenpools ist allerdings noch nicht erreicht. Auch der Zentrale Artikelstamm (ZAS) der MARKANT kooperiert mit GS1 Germany und speist Daten aus dem 1WorldSync-Bestand in seinen Pool mit ein.

Seit einigen Monaten ist das „Release 6“ des ZAS in Betrieb – das Programm verwaltet LMIV-konforme Daten und erlaubt es den Herstellern, ihre B2C-Daten auch direkt bilateral per Excel-Datei bereitzustellen beziehungsweise über eine GDSN-Schnittstelle einzuspeisen und online zu pflegen, falls dies nicht über einen öffentlichen Datenpool gewünscht oder möglich ist. Aber auch beim ZAS ist noch Platz im Pool. Bis Anfang November 2014 hatte die Hälfte der 1.800 1WorldSync-Lieferanten im ZAS die Migration auf den neuen Standard vollzogen und die LMIV-relevanten Felder mit Informationen gefüllt. Die Angaben sind in vielen Fällen inhaltlich noch unvollständig. Davon müssen auch die österreichischen Partner der MARKANT ausgehen, für die die LMIV ebenfalls ab dem 13. Dezember 2014 gilt. Franz-Friedrich Müller, Geschäftsführer der MARKANT AG, hat daher auf dem 3. Informationstag der MARKANT Österreich in Wien zur Eile aufgefordert. „Liefern Sie die benötigten Daten, sonst stehen die Verbraucherschützer bereit und führen uns vor.“

Globalisierter Austausch

Mehr Zeit haben die Eidgenossen. Zwar übernimmt die Schweiz im Rahmen ihrer Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LKV) ebenfalls die LMIV-Standards der EU. Die neue Vorschrift tritt erst Ende 2015 oder Anfang 2016 in Kraft. Dennoch laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Die GS1 Schweiz hat dafür in Zusammenarbeit mit Industrie, Handel und unter Beteiligung der MARKANT Syntrade Schweiz AG, die Plattform „Trustbox“ entwickelt. Die Industrie kann hierüber B2C-Daten manuell oder automatisiert einstellen und dem Handel zur Verfügung stellen. Ein Austausch von B2B ist nicht möglich. Deshalb bietet die MARKANT auch in der Schweiz zusätzlich eine ganzheitliche bilaterale Zusammenarbeit bei B2B2C-Daten an. „Die Plattform ist seit Oktober in Betrieb, daher ist der Datenbestand noch überschaubar, wird sich aber sukzessive erhöhen“, sagt Domenic Schneider, Product 0Developer bei GS1 Schweiz. Angesichts globalisierter Märkte werden die Datenpools nicht als Insellösung betrieben. Bis die Interoperabilität zwischen den Datenpools umgesetzt ist, bietet GS1 Schweiz den kostenlosen Zugang auf die Trustbox-Daten, sodass Händler in der EU auf Schweizer Daten zugreifen können.

News

Foto: Stefanie Brückner

Vom 24. bis 25. April findet das 125. Markant Handelsforum statt. Zu erwarten sind neben zeitaktuellen Vorträgen und Innovationen für den POS auch ein praxisnaher Austausch.

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Tegut hat das Jahr 2023 mit einem Nettoumsatz von 1,28 Milliarden Euro abgeschlossen und damit das Ergebnis des Vorjahres um 2,44 Prozent übertroffen.

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Nach einem Einbruch zu Jahresbeginn stabilisiert sich die Konsumstimmung in Deutschland jetzt wieder.

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In Österreich können biologische Lebensmittel trotz allgemeiner Teuerungen auf treue Verbraucher zählen.

Interview

Domenic Schneider, Product Developer bei GS1 Schweiz, über Bedeutung, Eigenschaften und Vorteile des Datenpools „Trustbox“.

Was versteht man unter Trustbox?
Mit Trustbox stellen wir eine Plattform zu Verfügung, die den Anforderungen der neuen Lebensmittelkennzeichnungsverordnung gewachsen ist. Über Trustbox erhält der Handel also Zugang zu LKV-konformen Informationen, sprich zu detaillierten Produktdaten wie etwa Inhaltsstoffe oder Allergen.

Welche Vorteile bietet die Plattform?
Der Handel kann sich darauf verlassen, dass die Informationen vertrauenswürdig, aktuell und vollständig sind. Denn die Daten stammen direkt vom Produzenten oder dem Inverkehrbringer und können nicht durch Unbefugte verändert werden.

Wie schwierig ist es, Trustbox mit LKV-konformen Daten zu füllen?
Die Aufbereitung der Informationen und die Standardisierung der Prozesse ist für viele Produzenten eine große Herausforderung. Daher unterstützt GS1 Schweiz ihre Mitglieder unter anderem mit Fachseminaren, Schulungen oder persönlichen Gesprächen, die ihnen einen Überblick verschaffen und praktische Erfahrungen vermitteln.

Wie weit fortgeschritten ist das Sammeln der Daten?
Die Plattform ist seit Oktober 2014 im Life-Betrieb, die Datenmenge ist daher naturgemäß noch gering. Doch wir haben noch rund ein Jahr Zeit und wollen diese Frist nutzen, um Trustbox zu einem vollständigen Datenpool auszubauen.

Ist Trustbox GDSN-kompatibel?
Ja durchaus. Unternehmen die mit GDSN arbeiten, können an Trustbox publizieren, damit die B2CDaten entsprechend erscheinen. Für den anderen Weg – von Trustbox nach GDSN – fehlen jedoch noch einige GDSN-Pflichtfelder. Zudem ist über GS1 Source, ein Netzwerk von GS1, der Austausch von B2C-Produktinformationen zwischen GS1 Source-Datenpools möglich.

Was wird es den Handel kosten, Daten aus Trustbox zu beziehen?
Trustbox ist eine nicht gewinnorientierte Lösung ohne Werbung, Bewertung der Produkte oder Produktvergleiche. Die interessierten Unternehmen bezahlen eine geringe jährliche  Nutzungsgebühr, deren Höhe sich an ihrem Umsatz orientiert.